1. Vorwort
Die Prinzengarde der Narrenherrlichkeit Viersen unterscheidet gemäß Satzung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Die im Folgenden ausgeführten Corpsvorschriften dienen zur Regelung des Vereinslebens für die Mitglieder des „Aktiven Corps“, des „Corps a la suite“ sowie der „Senatoren“.
2. Aktives Corps
2.1 Zweck
Eine der Hauptaufgaben, derer sich jedes Mitglied des Aktiven Corps verpflichtet hat, ist dem amtierenden Prinzenpaar der Narrenherrlichkeit Viersen während seiner Session als Begleitung für karnevalistische Veranstaltungen zur Verfügung zu stehen. Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtung werden jedem Mitglied alle anstehenden Termine in Form eines Dienstplanes bekannt gemacht, welcher Treffpunkt, Veranstaltungsort, -beginn und Dauer sowie Sonderaufgaben einzelner Mitglieder enthalten kann.
2.2 Aufnahmen
Die Aufnahme eines Nichtmitgliedes in das Aktive Corps erfordert einen schriftlichen Antrag an den ersten Vorsitzenden. Zum Kennenlernen des Antragsstellers wird dieser vom Vorstand zu mindestens sechs Terminen eingeladen.
Über Bewerber, die bis zum 15. Januar eines Jahres einen Antrag gestellt haben, entscheiden die Mitglieder im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung über seine Hospitantenzeit. Der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten dem Antrag zustimmen; Enthaltungen gelten als Nein-Stimme.
Die Hospitantenzeit erstreckt sich über die kommende Session, in der der Bewerber als Hospitant (Mitglied auf Probe) in Uniform an allen Aktivitäten der Garde teilnimmt.
Auf der dann folgenden Jahreshauptversammlung wird über seine Mitgliedschaft im Aktiven Corps abgestimmt. Der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens ¾ der anwesenden Stimmberechtigten dem Antrag zustimmen; Enthaltungen gelten als Nein-Stimme.
2.3 Kommandant
Dem Kommandant obliegt die Aufgabe das Aktive Corps zu organisieren sowie für eine angemessene Präsentation anlässlich von Auftritten zu sorgen, soweit diese zur Erfüllung des Vereinszwecks innerhalb der laufenden Session erforderlich sind. Zu diesem Zweck ist der Kommandant gegenüber jedem Mitglied des Aktiven Corps unabhängig von dessen Dienstgrad oder anderer Funktionen weisungsbefugt. Der Kommandant erstellt in Abstimmung mit dem Vorstand der Prinzengarde und dem Festausschuss der Narrenherrlichkeit Viersen den Dienstplan für eine jede Session.
Generell hat sich ein Mitglied im Falle des Fernbleibens von einem Termin beim Kommandanten oder seinem Stellvertreter abzumelden. Zur Präsentation des Aktiven Corps legt der Kommandant Art, Umfang und einzusetzende äußere Zeichen des Auftritts fest.
Zur Art eines Auftritts kann z.B. gehören:
- Kleiderordnung
- Aufstellung
- Spalierbildung
- Geordneter Marsch
Zum Umfang eines Auftritts kann z.B. gehören:
- Antreten
- Auf- und Abmarsch
- Musikcorps
- Tanz
Äußere Zeichen können z.B. sein:
- Schwenkfahne
- Standarte
- Kanone
- Schellenbaum
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Corpsvorschriften können in Abstimmung mit dem Vorstand Strafen ausgesprochen, deren Höhe sich nach dem Verstoß richtet. Näheres regelt Absatz .
Zur Erfüllung seiner Pflichten kann der Kommandant aktiven Mitgliedern Sonderaufgaben auferlegen, wie z.B.:
- Spieß
- Schwenkfahne
- Standartenführer
In Abstimmung mit dem Vorstand kann er zur Erfüllung besonderer Aufgaben für die anstehende Session Personen benennen, die nicht Mitglieder der Prinzengarde sind. Über den weiteren Einsatz dieser Personen entscheiden die Mitglieder auf der kommenden Jahreshauptversammlung. Diese Personen können z.B. sein:
- Gardefahrer
- Tanzmariechen
- Tanzpaar
2.4 Kleiderordnung (Bestandteile)
Die Uniform eines jeden Mitglieds des Aktiven Corps besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Tschako mit Hühnermollenstutzen
- Dolman mit Abzeichen der Prinzengarde
- Attila mit Abzeichen der Prinzengarde
- Dunkelblaue Hose mit roter Litze
- Schwarze Schuhe
- schwarze Strümpfe
- Weiße Handschuhe
- Gesellschaftsorden der Prinzengarde
- Orden des amtierenden Prinzenpaares
- Aktueller Jahresorden der Prinzengarde
- Säbel
Mit dem Dienstgrad eines Leutnants ist die Uniform um folgende Bestandteile zu erweitern:
- Breite rote Streifen an der Hose
- Portepee am Säbel
2.5 Dienstgrade
Mannschaftsdienstgrade: | Kadett Fahnenjunker Fähnrich Oberfähnrich |
Offiziersdienstgrade: | Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant Generaloberst General Generalfeldmarschall |
2.6 Kameradschaftspflege
Der Vorstand sorgt zur Kameradschaftspflege für angemessene Räumlichkeiten, die den Mitgliedern der Prinzengarde als Gardequartier dienen. Während der Session dient dieses Gardequartier als Treffpunkt für die anstehenden Termine. Von Altweiberdonnerstag bis zum Tulpensonntag steht es nach Absprache mit dem Herbergsvater der Garde als Herberge zur Verfügung. Hier findet auch der Offiziersabend sowie das gemeinschaftliche Frühstück statt.
Außerhalb der Session findet hier an jedem dritten Freitag eines Monats der Gardestammtisch statt. Diese Stammtische dienen der Kameradschaftspflege auch außerhalb der Session und sollten deshalb von allen Mitgliedern besucht werden. Die Senatoren der Prinzengarde sind zu diesen Stammtischen auch herzlich willkommen. Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, jährlich ein Sommerfest für alle Mitglieder der Prinzengarde sowie eine Gardetour durchzuführen.
2.7 Schatzkammer
Der Verein hält ein Archiv sowie einen Fundus, der durch den Vorstand verwaltet wird. Das Archiv dient zur historischen Sammlung von Gardeutensilien. Im Fundus werden aktuelle Uniformbestandteile aufbewahrt, die bei Bedarf ausgegeben werden können.
2.8 Sonderaufgaben
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung können zur Erfüllung besonderer Aufgaben einzelne Mitglieder meist zeitlich befristet benannt werden. Zu diesen Aufgaben gehören z.B. die Taufe neuer Mitglieder, die Organisation einer Gardetour sowie die Instandhaltung des Gardewagens für den Umzug.
Für die Taufe neuer Mitglieder sind zwei sogenannte Taufpaten verantwortlich. Als Taufpaten benannt sind die zwei jüngsten aktiven Mitglieder. Ihnen obliegen die Organisation sowie die Durchführung der Taufzeremonie.
Mit der Organisation der Gardetour wird ein Vergnügungsausschuss beauftragt, der sich aus Mitgliedern der Garde zusammensetzt, welche auf der zurückliegenden Jahreshauptversammlung bestimmt worden sind.
Die Garde nimmt mit einem Wagen am Tulpensonntagszug teil. Die Wartung und Pflege sowie aller erforderlichen Aufgaben, die diese Teilnahme erfordert, obliegt dem Wagenbaumeister, der auf der Jahreshauptversammlung gewählt wird.
Die Prinzengarde verfolgt das Ziel ihre Auftritte durch Darbietungen einer eigenen Tanztruppe zu bereichern. Die Organisation im Vorfeld und während der Session übernimmt der Tanzoffizier, der durch die Mitglieder im Rahmen der Jahreshauptversammlung gewählt wird.
2.9 Beförderungen / Strafen
Generell entscheidet der Vorstand über ausgesprochene Beförderungen und Strafen.
In den ersten Jahren wird ein Mitglied in regelmäßigen Abständen befördert, bis es den Dienstrang eines Leutnants erreicht. Im Anschluss an diese Regelbeförderungen hängt die nächste Beförderung des Mitglieds von seinem besonderen Engagement im Sinne der Prinzengarde ab. Nach Beschluss des Vorstandes auf Beförderung eines Mitgliedes nimmt der Kommandant diese Beförderung vor.
Verstößt ein Mitglied gegen die Corpsvorschriften oder schädigt durch sein Handeln das Ansehen der Prinzengarde, kann der Vorstand diesem Mitglied Strafen auferlegen. Weitere Verstöße können z.B. sein:
- Verweigerung der Anweisung des Kommandanten
- Mehrfaches Fehlen zu Terminen
Der Vorstand entscheidet in Abhängigkeit des Vorfalls, ob und welche Strafe ausgesprochen wird. Bei schwerwiegenden Verstößen sind z.B. folgende Strafen denkbar:
- Ausschluss vom Tulpensonntagszug
- Degradierung
- Ausschluss aus der Prinzengarde
2.10 Beendigung Mitgliedschaft
Nach Ende der Vereinsmitgliedschaft hat das ehemalige Mitglied des Aktiven Corps unaufgefordert folgende Utensilien gegen Erstattung des vom Schatzmeister festgelegten Zeitwertes an den Vorstand zurückzugeben:
- Tschako mit Hühnermollenstutzen
- Dolman mit Abzeichen der Prinzengarde
- Attila mit Abzeichen der Prinzengarde
- Dunkelblaue Hose mit roter Litze
- Gesellschaftsorden der Prinzengarde
Darüber hinaus ist jegliches in seinem Besitz befindliche Gardeeigentum wie z. B. Schwenkfahne, Standarte, Kanone unverzüglich an den Vorstand zurück zu geben.
3. Corps a la suite
Mitglieder des Aktiven Corps, die zumindest im Range eines Oberst sind, können durch schriftliche Erklärung an den Vorstand ins Corps a la suite wechseln.
Mitglieder des Aktiven Corps, die mindestens 20 Jahre im Aktiven Corps tätig waren (Ausfallzeiten sind nicht beinhaltet) oder denen aufgrund z.B. von Krankheit ein Aktiver Dienst nicht mehr möglich ist, können einen schriftlichen Antrag an den Vorstand auf Wechsel ins Corps a la suite stellen. Der Vorstand entscheidet inwieweit diesen Anträgen nachgekommen werden soll und gibt seine Entscheidung auf der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt.
Mitglieder des Corps a la suite behalten ihre Uniform, sind aber vom aktiven Dienst befreit. Ihnen ist in Abstimmung mit dem Kommandanten freigestellt, an jeglichen Terminen des Aktiven Corps teilzunehmen. An diesen Terminen gelten für das Mitglied des Corps a la suite die Regeln des Aktiven Corps.
Mitglieder des Corps a la suite können durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zu Beginn einer neuen Session, d.h. zum 01.November, ins Aktive Corps wechseln.
Im übrigen gelten für die Mitglieder des Corps a la suite insbesondere die unter Absatz 2.9 und 2.10 aufgeführten Regeln.